Allgemeine Geschäftsbedingungen (ABG)
1. Allgemeine Informationen
a) Für alle Geschäftsbeziehungen, Verträge, Lieferungen von Waren und sonstigen Leistungen von der upVolt GmbH gelten ausschliesslich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG). Diese gelten auch bei späteren Abschlüssen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart und dem Käufer zugesandt werden.
b) Die upVolt GmbH (nachfolgend upVolt) behält sich das Recht vor, ihre AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Version der AGB.
2. Angebot
a) Das Angebot und alle Angaben auf der Webseite von upVolt sind freibleibend und unverbindlich. Preis- und Sortimentsänderungen, technische Änderungen sowie Fehler, Irrtümer oder Unvollständigkeiten bei Produktangaben, Produktabbildungen bleiben vorbehalten und upVolt kann weder ausdrücklich noch stillschweigend dafür Gewähr leisten. Alle Angaben, wie Preise, Produktbeschreibungen, Abbildungen, Filme, Masse, Gewichte, technische Spezifikationen, Zubehörbeziehungen und sonstige Angaben sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften oder Garantien dar, ausser es ist explizit anders vermerkt. Bei Nichtübereinstimmung von Artikel-Bild und Artikel-Beschreibung ist jeweils die Beschreibung ausschlaggebend.
b) upVolt kann keine Garantie abgeben, dass die aufgeführten Produkte zum Zeitpunkt der Bestellung verfügbar sind. Daher sind alle Angaben zu Verfügbarkeit und Lieferzeiten ohne Gewähr und können sich jederzeit und ohne Ankündigung ändern.
3. Preise
a) Für die Lieferung gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung der Ware oder Dienstleistung.
b) Die Preisangaben sind in Schweizer Franken. Die gesetzlich vorgeschriebene Vorgezogene Entsorgungsgebühr VEG ist im Kaufpreis inbegriffen.
c) Versandkosten werden dem Rechnungsbetrag gesondert zugeschlagen. Zuschläge für Verpackung und Mindermengen fallen nicht an.
d) Technische Änderungen, Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten, insbesondere kann upVolt Preisänderungen jederzeit und ohne Vorankündigungen vornehmen. In den Verkaufspreisen sind keine Beratungs- und Supportdienstleistungen inbegriffen.
4. Aufträge und Vertragsabschluss
a) Die Angebote auf dieser Webseite stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei upVolt Produkte und/oder Dienstleistungen zu bestellen. Mit dem Versenden der Anfrage über diese Webseite inklusive der Annahme dieser AGB gibt der Kunde kein rechtlich verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss ab.
b) Der Vertrag kommt erst zustande und sind für den Kunden verbindlich, sobald upVolt eine Auftragsbestätigung per Email versendet, worin der Versand der bestellten Produkte oder Dienstleistungen bestätigt wird. Wo nicht anders vermerkt, gibt es kein Rückgabe- bzw. Rücktrittsrecht. Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung ab, so hat der Käufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Absendung der Auftragsbestätigung, schriftlich zu widersprechen. Andernfalls ist der Kaufvertrag zu den in der Auftragsbestätigung genannten Bedingungen rechtswirksam.
c) Bestellungen werden erst nach vollständigem Zahlungseingang (Ausnahme: Lieferung gegen Rechnung) und sofern die Waren verfügbar sind, ausgeliefert. Ergibt sich nach Abschluss des Vertrages, dass die bestellte Waren nicht oder nicht vollständig geliefert werden können, ist upVolt berechtigt, vom gesamten Vertrag oder von einem Vertragsteil zurückzutreten. Sollte die Zahlung des Kunden bereits bei upVolt eingegangen sein, wird die Zahlung dem Kunden zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird der Kunde von der Zahlungspflicht befreit. upVolt ist im Falle einer Vertragsauflösung zu keiner Ersatzlieferung verpflichtet.
5. Bezahlung, Zahlungsverzug und Eigentumsvorbehalt
a) Dem Kunden stehen die im Bestellvorgang angegebenen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Die Rechnungsstellung erfolgt in Schweizer Franken.
b) upVolt behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen, eine Vorauszahlung von Kunden zu fordern. Falls die Ware auf Rechnung geliefert wird, bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung im Besitz von upVolt.
c) upVolt kann bei Zahlungsverzug des Kunden Verzugszinsen von 5% pro Jahr sowie eine Mahngebühr von maximal CHF 20.- pro Mahnung erheben.
d) Die dem Kunden gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von upVolt, einschliesslich Nebenforderungen, die ihr gleich aus welchem Rechtsgrund zustehen.
6. Lieferung, Versand, Gefahrenübergang und Transportschäden
a) Die Lieferung ist nur innerhalb der Schweiz/Lichtenstein möglich.
b) Die Lieferungen werden per Post, Paketdienst oder Kurierdienst an die vom Kunden in der Bestellung angegebene Adresse versandt. Die Rechnungsstellung erfolgt per Email oder auf dem Postweg. Mit dem Versand gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
c) Kurierdienst (mit Verpackung) bis 30Kg kosten pro Weg (Abholunder und Zurückbringen der Ware) CHF 15.00 (individuelle Spezialkonditionen bleiben bestehen). Paketdienst als Gefahrgut (Porto und Verpackung) bis 30kg kosten CHF 32.00 (Individuelle Spezialkonditionen bleiben bestehen). Alle restlichen Pakete werden per A-post versendet. Die Zustellung dauert ca. 1-2 Tage.
d) Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald upVolt die Warensendung dem Frachtführer (Post, Paketdienst oder einem anderen eingesetzten Verkehrsträger.) übergeben haben. Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Empfang auf Vollständigkeit und Beschädigung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge (schriftlich per Brief oder Email) innerhalb einer Frist von sieben Tagen nach Erhalt der Lieferung, gilt die Abnahme als erfolgt.
e) Ist die Lieferung nicht zustellbar oder verweigert der Kunde die Annahme der Lieferung, kann upVolt den Vertrag nach einer Rüge-Mitteilung per Email an den Kunden und unter Ansetzung einer angemessenen Frist auflösen sowie die Kosten für die Umtriebe in Rechnung stellen.
f) Rücksendungen an upVolt erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Der Kunde hat die Waren originalverpackt, komplett mit allem Zubehör und zusammen mit dem Lieferschein und einer ausführlichen Beschreibung der Mängel an die von upVolt angegebene Rücksendeadresse zu schicken. Ergibt sich bei der Prüfung durch upVolt, dass die Waren keine feststellbaren Mängel aufweisen oder diese nicht unter die Garantie des Herstellers fallen, kann upVolt die Umtriebe, die Rücksendung oder die allfällige Entsorgung dem Kunden in Rechnung stellen.
7. Garantie und Haftungsausschluss
a) Die Garantie beträgt 24 Monate für die von upVolt erbrachte und verarbeitete Leistung, diese sind bei den Zellentausch-Aufträgen insbesondere die neuen Zellen. Jegliche nicht neu eingebaute Komponenten fallen nicht unter die Garantiebestimmungen von upVolt. Die Garantie für gebrauchte Handelsprodukte, an denen upVolt keine Modifikationen vorgenommen hat, beträgt 3 Monate, falls nicht anders auf der Rechnung/Quittung angegeben.
b) Beim Eintreffen des Kaufgegenstands ist der Kunde verpflichtet, die Ware unverzüglich auf die Beschaffenheit und auf Defekte zu untersuchen. Im Falle offensichtlicher Mängel müssen diese sofort, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Warenempfang schriftlich angezeigt werden (E-mail genügt). Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer die Kaufsache mit einer genauen Fehlerbeschreibung und einer Rechnungskopie an den Verkäufer ausreichend frankiert einzusenden. Beim Verstoss gegen die vorstehend genannten Verpflichtungen entfällt die Gewährleistung für diese Mängel.
c) Soweit ein von upVolt zu vertretender, verdeckter Mangel der gelieferten Produkte bekannt wird, liegt es im Ermessen von upVolt Mängelbeseitigung durch kostenlose Nachbesserung, gleichwertigen Ersatz oder Rückerstattung des Kaufpreises berechtigt. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Käufer hat die Reklamation schriftlich anzuzeigen (E-mail genügt) und den beanstandeten Gegenstand auf Aufforderung von upVolt mit einer genauen Fehlerbeschreibung und einer Kopie der Lieferrechnung zurückzuschicken. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
d) Haftungsansprüche des Bestellers wegen verspätet entdeckter Lieferungsschäden und auf mittelbare oder unmittelbare Folgeschäden aus der Lieferung mangelhafter Waren bestehen - gleich aus welchem Rechtsgrund - nicht.
e) Keine Gewähr übernimmt upVolt für Schäden oder Mängel, die aus unsachgemässer Verwendung, Lagerung, Bedienung und fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Die Garantie erstreckt sich auch nicht auf normalen Verschleiss oder die Abnutzung und den Verbrauch. Ebenfalls erlischt automatisch jede Gewährleistung, wenn der Käufer Eingriffe, Veränderungen und Reparaturen selbst vornimmt, Seriennummern / Aufkleber mit Seriennummern entfernt oder Garantiesiegel aufbricht.
8. Rückgaberecht
a) Der Käufer hat ein siebentägiges Rückgaberecht, gerechnet ab dem Tag, an er die Lieferung empfangeen hat. Zur Fristwahrung genügt ein schriftliches Rücknahmeverlangen ohne Angabe von Gründen per E-mail oder Brief und die rechtzeitige Absendung des Kaufgegenstands an upVolt. Nach Ablauf der Rückgabefrist liegt ein verbindlicher Kauf vor.
b) Das Rückgaberecht besteht nur unter der Voraussetzung, dass der Kaufgegenstand unbenutzt und in einwandfreiem Zustand retourniert wird. Die Ware gilt als unbenutzt, wenn sie keinerlei zusätzliche, vorher dem Kauf nicht ersichtliche Gebrauchsspuren aufweist und mit allen Zubehörteilen zurückgegeben wird. Bei wesentlicher Verschlechterung, wie z.B. Verschmutzung, Beschädigungen, beschädigter Verkaufsverpackung, fehlender oder beschädigter Dokumentation, unvollständige Rückgabe etc. behaltet sich upVolt ausdrücklich vor, eine Rücknahme zu verweigern.
c) Rücksendungen werden von upVolt nur angenommen, wenn sie ordnungsgemäss und ausreichend frankiert wurden. upVolt erstatten dem Käufer nach Eingang der Ware innerhalb von 30 Tagen den Kaufpreis ohne Portogebühren unter Berücksichtigung der vorgenannten Bedingungen.
d) Das Rückgaberecht ist nicht anwendbar für Spezialanfertigungen, preisreduzierte Produkte und anlässlich von Sonderverkaufsaktionen.
9. Wiederverwendung und Recycling von Batterien
a) upVolt garantiert die Rücknahme von gebrauchten Batterien und Akkus. Diese werden bei Bedarf getestet und können bei ausreichender Energiemenge (Wh) unter Ausschluss jeglicher Gefahr in Second-Life-Produkten wiederverwendet werden. Bei der Wiederverwendung wird spezifisch darauf hingewiesen.
b) Alle unbrauchbare oder sich als Gefährlich herausstellende Batterien werden fachgerecht entsorgt.
10. Haftung
a) Schadenersatzansprüche aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
b) Ein allfälliger Schadensanspruch bezieht sich ausschliesslich auf den Liefergegenstand. Mängelfolgeschäden sind von der Haftung ausgeschlossen.
c) Schadensansprüche und Gewährleistungsansprüche sind nicht auf Dritte übertragbar.
11. Datenschutz
a) upVolt darf die im Rahmen des Vertragsabschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag verarbeiten und nutzen sowie zu Marketingzwecken verwenden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftrage Dienstleistungspartner (Logistikpartner) oder sonstigen Dritten weitergegeben werden.
b) Persönliche Daten werden vertraulich behandelt. Der Kunde ist jederzeit zum Widerruf berechtigt.
c) Die weiteren Datenschutzbestimmungen sind unter folgendem Link abrufbar: Datenschutzbestimmungen
12. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
a) Die upVolt GmbH unterliegt ausschliesslich schweizerischem Recht.
b) Als Erfüllungsort für alle beiderseitig aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen, einschliesslich allfälliger Rückgewährleistungsansprüche wird upVolt GmbH, St. Jakobs-Strasse 200, 4052 Basel / Schweiz vereinbart.
c) Gerichtsstand ist Basel, Schweiz.
13. Schlussbestimmungen
a) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der Schriftform und der Bestätigung durch upVolt. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt, ausser es ist anzunehmen, dass ein Vertrag ohne den nichtigen Teil überhaupt nicht geschlossen worden wäre (Nichtigkeit nach OR Art. 20, Absch. 2).
b) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.
upVolt GmbH
Stand Juli 2022