AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der upVolt GmbH

1. Geltungsbereich

a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Bestellungen über den Online-Shop upvolt.ch sowie für Reparatur- und Serviceaufträge bei der upVolt GmbH, St. Jakobs-Strasse 200, 4052 Basel (nachfolgend «upVolt»). Sie gelten auch für künftige Geschäfte, ohne dass sie erneut vereinbart werden müssen.

b) Nicht unter diese AGB fallen Projekte für stationäre Energiespeicher (Heim-, Offgrid- und Industriespeicher einschliesslich Planung, Installation, Integration und Inbetriebnahme). Solche Projekte kommen ausschliesslich durch individuelle Offerte und separaten Vertrag zustande. Second-Life-Powerbanks und andere versandfähige Speicherprodukte aus dem Shop-Sortiment unterliegen diesen AGB.

c) upVolt kann diese AGB jederzeit ändern. Massgebend ist die im Zeitpunkt der Bestellung geltende Fassung.

2. Angebot und Produktangaben

a) Die Darstellung des Sortiments im Online-Shop ist ein unverbindlicher Katalog. Preis- und Sortimentsänderungen sowie Irrtümer und Fehler bei Produktangaben und Abbildungen bleiben vorbehalten. Masse, Gewichte, technische Angaben und Abbildungen sind Näherungswerte und keine Zusicherung, sofern nicht ausdrücklich als solche bezeichnet. Bei Abweichungen zwischen Bild und Beschreibung gilt die Beschreibung.

b) Angaben zu Verfügbarkeit und Lieferfristen sind unverbindlich und können sich jederzeit ändern.

c) Bei gebrauchten und aufgearbeiteten (refurbished) Produkten ist der im Angebot deklarierte Zustand (bei Akkus einschliesslich der Kapazitäts- bzw. Zustandsangabe) massgebend.

3. Preise

a) Es gelten die im Zeitpunkt der Bestellung angezeigten Preise.

b) Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken und inklusive Mehrwertsteuer. Die vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG) ist im Kaufpreis inbegriffen.

c) Versandkosten werden zusätzlich verrechnet; massgebend sind die im Bestellvorgang bzw. auf der Versandseite des Shops ausgewiesenen Ansätze.

4. Bestellung und Vertragsschluss

a) Mit dem Absenden der Bestellung gibt die Kundin oder der Kunde (nachfolgend «Kunde») ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab und akzeptiert diese AGB.

b) Die automatisch versandte Bestellbestätigung bestätigt nur den Eingang der Bestellung und stellt noch keine Annahme dar. Der Vertrag kommt zustande, sobald upVolt den Versand der Ware bestätigt (Versandbestätigung), bei Abholung mit der Bereitstellungsmitteilung und bei Dienstleistungen mit der ausdrücklichen Auftragsbestätigung.

c) upVolt kann die Annahme ablehnen, insbesondere wenn die Ware nicht verfügbar ist oder die Bestellung auf einem offensichtlichen Preis- oder Beschreibungsfehler beruht. Bereits bezahlte Beträge werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

5. Zahlung, Zahlungsverzug und Eigentumsvorbehalt

a) Es stehen die im Bestellvorgang angezeigten Zahlungsarten zur Verfügung. Die Rechnungsstellung erfolgt in Schweizer Franken.

b) Für Privatkunden erfolgt die Zahlung ausschliesslich im Voraus im Rahmen des Bestellvorgangs. Kauf auf Rechnung ist Geschäftskunden nach vorgängiger Vereinbarung vorbehalten (Ziff. 14).

c) Bei vereinbartem Rechnungskauf sind Rechnungen innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von upVolt.

d) Bei Zahlungsverzug kann upVolt Verzugszinsen von 5 % pro Jahr sowie eine Mahngebühr von höchstens CHF 20.– pro Mahnung erheben.

6. Lieferung, Abholung, Gefahrübergang und Transportschäden

a) Die Lieferung erfolgt nur innerhalb der Schweiz und Liechtensteins. Abholung vor Ort in Basel ist nach Vereinbarung möglich.

b) Der Versand erfolgt an die in der Bestellung angegebene Adresse. Die verfügbaren Versandarten und -kosten werden im Bestellvorgang bzw. auf der Versandseite ausgewiesen. Der Versand von Lithium-Akkus unterliegt besonderen Transport- und Verpackungsvorschriften; die Vorgaben auf der Versandseite sind verbindlich.

c) Nutzen und Gefahr gehen auf den Kunden über, sobald upVolt die Sendung dem Transporteur übergeben hat, soweit gesetzlich zulässig.

d) Der Kunde prüft die Lieferung nach Erhalt umgehend auf Vollständigkeit und Transportschäden. Offensichtliche Transportschäden sind innert sieben Tagen nach Erhalt schriftlich (E-Mail genügt) zu melden. Die Gewährleistungsrechte nach Ziff. 7 bleiben unberührt.

e) Ist eine Lieferung nicht zustellbar oder wird die Annahme verweigert, kann upVolt nach Mitteilung und Ansetzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und die entstandenen Kosten in Rechnung stellen.

f) Rücksendungen erfolgen an die von upVolt bezeichnete Adresse, ausreichend frankiert, möglichst originalverpackt, vollständig und mit einer Beschreibung des Anliegens. Ergibt die Prüfung, dass kein Mangel vorliegt, kann upVolt den Aufwand und die Rücksendung in Rechnung stellen.

7. Gewährleistung

a) Neuware (insbesondere neue E-Bikes, neue Akkus, Powerbanks, Gadgets, Zubehör, E-Scooter und Elektromobile): Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Lieferung. Für neue E-Bikes der Marke AureusDrive gelten anstelle dieser Bestimmung die Garantie- und Gewährleistungsbestimmungen des Herstellers, abrufbar unter https://aureusdrive.ch/garantiebestimmungen/ (ergänzend dessen AGB unter https://aureusdrive.ch/agbs/); zwingende gesetzliche Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten bleiben vorbehalten.

b) Von upVolt aufgearbeitete (refurbished) Akkus: Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Lieferung. Massgebend ist der deklarierte Zustand einschliesslich der Kapazitätsangabe; die normale kalendarische und nutzungsbedingte Kapazitätsalterung ist kein Mangel.

c) Geprüfte gebrauchte Akkus sowie gebrauchte E-Bikes und Occasionen («ab Service»), an denen upVolt keine Aufarbeitung vorgenommen hat: Diese Produkte werden im deklarierten, im Angebot beschriebenen Zustand verkauft. Jede Gewährleistung ist wegbedungen, soweit gesetzlich zulässig. Vorbehalten bleiben von upVolt arglistig verschwiegene Mängel sowie zwingende gesetzliche Ansprüche, insbesondere nach dem Produkthaftpflichtgesetz.

d) Reparatur- und Serviceleistungen: Auf die erbrachte Leistung und neu eingebaute Teile (bei Zellentausch insbesondere die neuen Zellen) leistet upVolt Gewähr während 24 Monaten. Nicht ersetzte Altteile und Komponenten sind von der Gewährleistung ausgenommen.

e) Der Kunde untersucht die Ware nach Erhalt und zeigt offensichtliche Mängel innert sieben Tagen schriftlich an (E-Mail genügt); versteckte Mängel sind nach Entdeckung umgehend anzuzeigen. Im Gewährleistungsfall leistet upVolt nach eigener Wahl kostenlose Nachbesserung, gleichwertigen Ersatz oder Rückerstattung des Kaufpreises; mehrfache Nachbesserung ist zulässig. Auf Aufforderung sendet der Kunde den Gegenstand mit Fehlerbeschreibung und Rechnungskopie ein.

f) Keine Gewährleistung besteht für Schäden aus unsachgemässer Verwendung, Lagerung oder Bedienung, für normalen Verschleiss und Verbrauch sowie wenn der Kunde selbst Eingriffe, Änderungen oder Reparaturen vornimmt, Seriennummern entfernt oder Garantiesiegel erbricht.

g) Gewährleistungs- und Garantieschuldnerin ist upVolt bzw. deren Rechtsnachfolgerin.

8. Reparatur- und Serviceaufträge

a) Für die Diagnose eines Akkus oder E-Bikes wird eine Diagnosepauschale erhoben, die im Voraus zu bezahlen ist. Die Höhe ergibt sich aus der jeweils aktuellen Service-Übersicht. Bei Ausführung der Reparatur oder beim Kauf eines Ersatzprodukts wird die Diagnosepauschale angerechnet.

b) Nach der Diagnose erhält der Kunde einen Kostenvoranschlag. Die Reparatur wird erst nach dessen Freigabe ausgeführt. Zeichnen sich Mehrkosten ab, holt upVolt vor der Ausführung eine erneute Freigabe ein.

c) Verzichtet der Kunde nach der Diagnose auf die Reparatur, wird der Gegenstand kostenlos zurückgesandt; die Rücksendung ist durch die Diagnosepauschale gedeckt. Ziff. 12 (nicht transportfähige oder gefährliche Akkus) bleibt vorbehalten.

d) Der Kunde ist für die Sicherung eigener Daten (z. B. auf Displays oder Steuergeräten) verantwortlich. Für Datenverlust wird im Rahmen von Ziff. 13 keine Haftung übernommen.

9. Rückgaberecht

a) Der Kunde hat ein freiwilliges Rückgaberecht von 14 Tagen ab Empfang der Ware. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht im schweizerischen Onlinehandel nicht. Zur Fristwahrung genügt die schriftliche Mitteilung (E-Mail genügt) und die rechtzeitige Absendung der Ware.

b) Neuware ist unbenutzt, in einwandfreiem Zustand, vollständig und in der Originalverpackung zurückzugeben. Neue Akkus werden nur ungeöffnet und unverbaut zurückgenommen; neue E-Bikes nur unbenutzt.

c) Gebrauchte und refurbished Akkus sowie gebrauchte und refurbished E-Bikes können innert 14 Tagen auch nach Inbetriebnahme zurückgegeben werden, sofern sich ihr Zustand nicht wesentlich verschlechtert hat. Bei übermässigem Gebrauch oder Beschädigung kann upVolt einen angemessenen Abzug für die Wertminderung vornehmen oder die Rücknahme ablehnen.

d) Vom Rückgaberecht ausgenommen sind Spezialanfertigungen sowie preisreduzierte Produkte und Ware aus Sonderverkaufsaktionen.

e) Rücksendungen sind ausreichend frankiert an die von upVolt bezeichnete Adresse zu richten; für Akkus gelten die Transport- und Verpackungsvorgaben nach Ziff. 6 b). upVolt erstattet den Kaufpreis (ohne Versandkosten) innert 30 Tagen nach Eingang und Prüfung der Ware.

10. Eintausch (Kauf gegen Rückgabe des Altakkus)

a) Wird ein Produkt zum Eintauschpreis angeboten, setzt dieser Preis die Rückgabe des entsprechenden Altakkus voraus. Der Altakku ist innert 14 Tagen nach Lieferung an upVolt zu übergeben oder einzusenden; es gelten die Verpackungs- und Transportvorgaben nach Ziff. 6 b).

b) Mit der Übergabe geht das Eigentum am Altakku auf upVolt über.

c) Wird der Altakku nicht fristgerecht eingesandt oder weicht sein Zustand erheblich vom angegebenen Zustand ab, kann upVolt den Differenzbetrag zum regulären Preis ohne Eintausch nachbelasten.

11. Miete

Vermietet upVolt im Einzelfall Akkus oder E-Bikes, richten sich Mietdauer, Kaution, Rückgabezustand und Haftung für Schäden nach der jeweiligen Mietvereinbarung. Diese AGB gelten ergänzend.

12. Annahme, Rücknahme und Recycling von Batterien

a) upVolt nimmt gebrauchte Batterien und Akkus zurück. Zurückgenommene Batterien werden geprüft; eine Wiederverwendung in Second-Life-Produkten erfolgt nur, wenn die Batterie die Prüfung nach dem dokumentierten Testverfahren bestanden hat.

b) upVolt kann die Annahme beschädigter, aufgeblähter oder anderweitig auffälliger Akkus ablehnen oder von einer Vorabklärung abhängig machen. Einsendungen haben in sicherer, transportkonformer Verpackung zu erfolgen (Vorgaben auf der Versandseite).

c) Nicht reparierbare oder gefährliche Batterien werden mit Zustimmung des Kunden kostenlos fachgerecht entsorgt. Der Rückversand von Batterien, von denen eine Gefahr ausgeht, kann verweigert werden; in diesem Fall wird der Kunde informiert.

13. Haftung

Unberührt bleiben die Haftung für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit, die Haftung für Personenschäden sowie zwingende Ansprüche nach dem Produkthaftpflichtgesetz. Im Übrigen ist jede Haftung von upVolt — insbesondere für leichtes Verschulden, indirekte Schäden, Folgeschäden, Datenverlust und entgangenen Gewinn — ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

14. Geschäftskunden

Für Kunden, die zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken bestellen, gilt ergänzend: das Rückgaberecht nach Ziff. 9 gilt auch für Geschäftskunden, jedoch beschränkt auf ein Stück je Produkt; werden zwei oder mehr Stück desselben Produkts bestellt, besteht für diese Produkte kein Rückgaberecht; die Gewährleistung richtet sich nach Ziff. 7; die Ware ist nach Erhalt unverzüglich zu untersuchen und Mängel sind unverzüglich zu rügen (Art. 201 OR); Kauf auf Rechnung ist nach Vereinbarung möglich (Ziff. 5). Projektgeschäft, insbesondere Energiespeicher-Projekte, wird ausschliesslich durch individuellen Vertrag geregelt.

15. Vertragsübernahme innerhalb der upVolt-Gruppe

Der Kunde stimmt zu, dass upVolt das Vertragsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten auf eine Gesellschaft der upVolt-Gruppe oder auf eine Rechtsnachfolgerin übertragen darf. Die Rechte des Kunden, einschliesslich der Gewährleistungs- und Garantieansprüche, bleiben dabei unverändert bestehen.

16. Datenschutz

upVolt bearbeitet Personendaten, einschliesslich Service- und Diagnosedaten zu Akku oder Fahrzeug, gemäss der Datenschutzerklärung auf upvolt.ch. Marketing erfolgt nur im gesetzlich zulässigen Rahmen; der Kunde kann sich jederzeit abmelden.

17. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

a) Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.

b) Erfüllungsort ist der Sitz der upVolt GmbH, St. Jakobs-Strasse 200, 4052 Basel.

c) Gerichtsstand ist Basel, soweit nicht zwingende gesetzliche Gerichtsstände — insbesondere für Konsumentinnen und Konsumenten — entgegenstehen.

18. Schlussbestimmungen

a) Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

b) Diese AGB liegen in deutscher und englischer Fassung vor. Massgebend ist die deutsche Fassung; Übersetzungen dienen der Information.

upVolt GmbH, Basel Stand: August 2026